Anwalt Immobilienrecht
Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des Immobilienrechts sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu den Themen aus dem Immobilienrecht. Wir beraten Sie dabei insbesondere auf dem Gebiet des privaten Baurechts sowie des Werkvertragsrechts.
Sollten Sie den Erwerb einer Immobilie beabsichtigen, überprüfen wir für Sie den Entwurf des notariellen Kaufvertrages oder Bauträgervertrages. Bei Streitigkeiten, die nach dem Erwerb einer Immobilie entstehen, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner.
Da der Erwerb einer Immobilie, ebenso wie der Bau eines Hauses, für Privatpersonen regelmäßig die größte Investition im Leben darstellt, ist eine vorherige anwaltliche Beratung in vielen Fällen hilfreich, um nach Möglichkeit rechtliche Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Sollten bereits Streitigkeiten entstanden sein, ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ohnehin zwingend anzuraten, um zeitnah die für den konkreten Fall passenden Maßnahmen einzuleiten. Wenn Sie demnach als Verbraucher oder als Unternehmen rechtliche Unterstützung auf dem Gebiet des Immobilienrechts benötigen, so sind wir für Sie die richtigen Ansprechpartner.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite Immobilienrecht
Immobilienrecht Stuttgart
Die gesetzliche Grundlage für das Immobilienrecht ist überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es befasst sich insbesondere mit dem Kauf und Verkauf von Haus und Wohnung sowie mit der Belastung von Grundstücken. Außerdem fallen unter das Immobilienrecht das Maklerrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das private Baurecht sowie das Architektenrecht.
In unserer Kanzlei Berth stehen Ihnen spezialisiertes Rechtsanwaltsteam aus Stuttgart zur Verfügung, die Ihnen erstklassige Beratung, auf Ihr Anliegen maßgeschneiderte Lösungsvorschläge sowie die außergerichtliche wie gerichtliche Interessenvertretung bieten.
Wir beraten und unterstützen im Immobilienrecht unter anderem in folgenden Bereichen:
Kaufvertrag Immobilie
Finanzierung Immobilie
Steuerliche Optimierung
Gewährleistung/ Leistungsstörung
Belastungen (Grundschuld)
Umbaumaßnahmen
Widerruf Darlehensvertrag
Entschädigung Vorfälligkeit
Warum man den Kaufvertrag einer Immobilie von einem Anwalt prüfen lassen sollte und wann ein Immobilienverkauf und die Beauftragung eines Maklers Sinn ergibt, erklären wir in nachfolgendem Artikel.
Immobilienrecht – Kaufverträge überprüfen lassen
Mit dem Immobilienrecht konfrontiert zu werden, kann ganz schnell gehen – besonders, wenn es um einen Immobilienkauf geht. Fragen tauchen hierbei schnell auf und Konflikte oder Streitigkeiten sind nicht selten.
Wenn Sie bereits Ihre passende Immobilie gefunden, Sie sie besichtigt sowie alle Kaufeinzelheiten mit Makler oder Verkäufer besprochen haben, steht als nächster Schritt die notarielle Beglaubigung des Immobilienkaufvertrags an. Diesen sollten Sie allerdings vorher von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Denn der Käufer muss selbst dafür Sorge tragen, dass der Vertrag für ihn keine nachteiligen Vertragsklauseln enthält.
Einige davon könnten etwa folgende sein:
- der Käufer hat bei Mängeln am Haus oder an der Wohnung keinerlei Haftungsansprüche
- die Einfahrt zum Grundstück muss mit einem oder mehreren Nachbarn geteilt werden
- der gewünschte Einzugstermin kann nicht eingehalten werden
- die angegebene Wohnfläche oder die erworbene Immobilie ist in Wirklichkeit bedeutend kleiner
Warum ein Rechtsanwalt den Immobilienkaufvertrag überprüfen sollte, ist folgender Grund: Ein Notar klärt beide Vertragsparteien über den Inhalt des Kaufvertrags auf, ein Rechtsanwalt berät über den Inhalt. Er informiert Sie als Käufer über eventuelle Vertragsklauseln zu Ihrem Nachteil und weist Sie auf rechtliche Fallstricke im Immobilienkaufvertrag hin.
➔ Rechtsanwalt Alexander Berth
Immobilienrecht – Die Immobilie auf eigene Faust oder über einen Makler verkaufen?
Ein weiteres Thema im Kontext des Immobilienrechts ist der Verkauf einer Immobilie. Eine der meist gestellten Fragen von verkaufswilligen Immobilienbesitzern ist die Frage nach einem Makler und ob man doch nicht selbst den Verkaufsprozess selbständig abwickeln sollte.
Darüber sollte man sich vorab Gedanken machen und eine gewisse Zeit einkalkulieren, die man in den Verkaufsprozess investieren kann. Es müssen ein Exposé erstellt, Anfragen beantwortet und Besichtigungen vereinbart werden. Dazu kommen, neben der sorgfältigen Einholung aller relevanten Informationen über das zu verkaufende Objekt, eine ausgiebige Marktrecherche und das eigenständige Zusammentragen aller notwendigen Unterlagen. Zum Abschluss kommen dann auch die Vertragsverhandlungen hinzu.
Man kann aber auch hier professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen, indem man sich etwa das Exposé von einem Makler erstellen lässt. Er verfügt oftmals über spezielle Kenntnisse, die man als Laie so nicht hat. Diese Kenntnisse können letztlich nicht nur die Chancen eines Verkaufs steigern, sondern auch zu mehr Gewinn für den Immobilienbesitzer führen, da der Makler die gängigen und aktuellen Immobilienpreise professionell ermittelt.
Bei der Auswahl eines Maklers sollte man prüfen, wie erfahren er bereits ist und wie professionell er seine Arbeit erledigt. Hinzu kommt der persönliche Eindruck, den man während seiner Beratungen erhält.
Wenn man einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt, kommt es zu einem Maklervertrag. In ihm sind die Vertragsparteien, das zu verkaufende Objekt sowie die Maklerleistungen festgehalten. Außerdem wird die Maklerprovision definiert und eine Vereinbarung darüber getroffen, dass der Makler für sämtliche Werbekosten aufkommt.
Rechtsanwalt Alexander Berth prüft für Sie den Maklervertrag und stellt fest, ob im Maklervertrag alle individuellen Bedürfnisse berücksichtigt wurden. Ferner wird anhand Ihrer individuellen Interessen geprüft, ob eventuelle Anpassungen notwendig sind.