Anwalt Bankrecht
Für den Verbraucher ist das Bankrecht und die Bankenlandschaft mittlerweile vollkommen unübersichtlich geworden. Noch schlimmer ist es, wenn man die zahlreichen Bankprodukte betrachtet, welche die Banken ihren Kunden anbieten. Von diversen Girokonten, Kreditkarten, Kreditverträgen, Sparplänen bis hin zu komplexen Anlageprodukten bietet mittlerweile jedes Bankunternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Eine konkrete Vergleichsmöglichkeit des Kunden ist nahezu ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es hier, dass der Kunden insbesondere bei Anlageprodukten von seiner Bank eine fundierte Beratung erhält, wonach dieser dann eine für ihn passende und tragfähige Entscheidung treffen kann.
Die Realität sieht häufig ganz anders aus:
Die Banken stehen heute mehr denn je insbesondere aufgrund der Wirtschafts- und Bankenkrise seit 2008 unter einem starken Erfolgsdruck. Dieser Druck muss sich auch in den Absatzzahlen der Banken niederschlagen. Die Folge ist, dass oft eine fundierte Beratung durch die Berater nicht erfolgt, damit der Kunde das Produkt erwirbt. So wird nicht überprüft, ob das Produkt für den Anleger überhaupt passt. Auch werden die Wünsche und Ziele des Anlegers nicht erörtert. Und insbesondere erfolgt keine Aufklärung über die Risiken, welche die Anlage beinhaltet. Kann der Anlager im Streitfall nachweisen, dass diese Punkte bei der Beratung nicht angesprochen wurden, so haftet die Bank aufgrund dessen und der Kunden kann sich von seiner Anlage lösen.
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Bankrecht
Das Bankrecht ist mittlerweile sehr komplex!
Auch bei der Beratung über Kreditanfragen muss die Bank dem Kunden genau erläutern, welche Konditionen dem Kreditvertrag zugrunde liegen. Ebenso muss die Bank prüfen, welche finanziellen Belastungen dem Kunden möglich sind. Im Kreditvertrag müssen sämtliche Kosten, welche auf den Kunden zukommen sowie der Gesamtbetrag, welcher der Kunde zu erbringen hat, angegeben sein. Hinzu kommt, dass die Bank dem Kunden ungefragt mitteilen muss, was sie bei der Vermittlung des Anlageproduktes selbst verdienst. Unterlässt sie diese Aufklärung, kann der Kunden gleichfalls aufgrund dieser unterlassenen Aufklärung die Rückabwicklung der Anlage verlangen und sich so ggf. schadlos halten.
Ihre Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Diese Fragen sind uns vertraut. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Berth
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel: 0711/358 70 110
Ausgewählte Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts:
Häufig benötigen unsere Mandanten Hilfe bei folgenden Problemen:
Prüfung von Kreditverträgen
Kündigungen von Kreditverträgen
fehlerhafte Überweisungen
Phishing
Verwertung von Sicherheiten
Einleitung der Zwangsvollstreckung in Grundschulden
Inanspruchnahme aus Bürgschaft
Vertragsprüfung
Schadensersatz wegen Vermittlung von Schrottimmobilien
Beratungsfehler bei Geldanlagen
Umfinanzierung
Kapitalanlagerecht | Kapitalmarktrecht
Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des Bankrechts und des Kapitalanlagerecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu den Themen aus dem Kapitalanlagerecht sowie Kapitalmarktrecht.
Wir beraten Sie dabei insbesondere auf dem Gebiet des Bankrechts sowie des Kapitalanlagerechts.
Immer mehr Anleger haben in den letzten Jahren den Zugang zur Börse gefunden. Die Kapitalmärkte befinden sich jedoch weltweit im Umbruch. Die Computerisierung der Finanzdienstleistungsbranche hat das Verhalten der Kapitalmarktteilnehmer stark verändert. Dank des technischen Fortschrittes wickeln Kapitalanleger ihre Bankgeschäfte heute via Telefon oder Internet direkt ab. Aber nicht nur die technische Entwicklung der Kapitalmärkte schreitet voran. Seit einigen Jahren werden auf den Kapitalmärkten immer kompliziertere Anlageprodukte vertrieben, die für den Anleger nur schwer verständlich sind. Oft handelt es sich hier um Anlageformen, die aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt sind. Es kann daher nicht verwundern, dass die Anleger sich nicht mehr alleine zurechtfinden. Hinzu kommt, dass auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt auch Anlagevermittler tätig sind, die unseriöse Kapitalanlageprodukte vertreiben.
Die Banken stehen heute mehr denn je insbesondere aufgrund der Wirtschafts- und Bankenkrise seit 2008 unter einem starken Erfolgsdruck. Dieser Druck muss sich auch in den Absatzzahlen der Banken niederschlagen. Die Folge ist, dass oft eine fundierte Beratung durch die Berater nicht erfolgt, damit der Kunde das Produkt erwirbt. So wird nicht überprüft, ob das Produkt für den Anleger überhaupt passt. Auch werden die Wünsche und Ziele des Anlegers nicht erörtert. Und insbesondere erfolgt keine Aufklärung über die Risiken, welche die Anlage beinhaltet. Kann der Anlager im Streitfall nachweisen, dass diese Punkte bei der Beratung nicht angesprochen wurden, so haftet die Bank aufgrund dessen und der Kunden kann sich von seiner Anlage lösen.
Hinzu kommt, dass die Bank dem Kunden ungefragt mitteilen muss, was sie bei der Vermittlung des Anlageproduktes selbst verdienst. Unterlässt sie diese Aufklärung, kann der Kunden gleichfalls aufgrund dieser unterlassenen Aufklärung die Rückabwicklung der Anlage verlangen und sich so ggf. schadlos halten.
Unsere Kanzlei vertritt hierbei insbesondere die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Unser Rat ist immer dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen – hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter – ein- getreten sind. Derartige Verluste sind häufig die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister. Obwohl der Anleger häufig die Beratung durch Finanzdienstleister sucht, ist dies keine Gewähr für eine sichere Rendite. Im Gegenteil: oft sind es gerade die Finanzdienstleister, welche die Anleger zu Investitionen veranlassen, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen.
Zum Nutzen der geschädigten Anleger wird unsere Kanzlei die Rechtsangelegenheit unter die Lupe nehmen und für den Mandanten die richtigen Schritte in die Wege leiten. Wir sind daher immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn Sie als Kapitalanleger entweder schlecht beraten bzw. aufgeklärt oder gar betrogen wurden. Zum anwaltlichen Selbstverständnis unserer Kanzlei gehört das Vertrauen der Mandantschaft in das anwaltliche Handeln im Interesse des Anlegers. Für uns ist es selbstverständlich, das Anliegen der Mandantschaft als Ganzes zu begreifen, weil es in den meisten Fällen nicht nur um die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen geht.
Diese Fragen sind uns im Bankrecht vertraut. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.